Für den Betrieb einer Elektrotechnischen Energierzeugungseinheit gibt es einen klaren festgelegten gesetzlichen Rahmen. Dieser ist Zweigleisig aufgebaut. Zum Einen über den Gesetzgeber und zum Anderen über die Berufsgenossenschaften. Auch wenn die Betreibergesellschaft kein Personal hat, so hat der Betreiber die Verantwortung der Koordination, der Delegation und Überwachung der Anlagenverantwortung und die Auswahlverantwortung für die Vertragspartner und eingesetzten Dienstleister.
dnp-consulting kann sämtliche Funktionen und Verantwortlichkeiten im Sinne eines rechtsssicheren Betriebes der Energieerzeugungsanlage übernehmen und kann dafür nachstehend aufgeführte Bereiche abdecken:
- SiFa Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß DGUV Vorschrift 2 der UVT
- Branche Maschinenbau, Teil der Berufsgenossenschaft Holz/Metall
- Branche Metall, Teil der Berufsgenosschenschaft Holz/Metall
- Branche Hütten- und Walzwerk, Teil der Berufsgenosschenschaft Holz/Metall
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
- Branche Energie- und Wasserwirtschaft (Teil der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse)
- GVEFK gesamtverantwortliche Elektrofachkraft
- Auditor für Arbeitsschutzmanagementsystem TÜV PersCert
- Qualitätsmanager TÜV PersCert
- Umweltmanagementbeauftrager
- Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz in Anlehnung an §§ 64-66 WHG
- Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß §§ 59-60 KrWG
- Betriebsbeauftragter für Immissionschutz nach §7 Nr.2 der 5.BImSchV vom 30.Juli 1993
- Arbeitssicherheitsmanagement für operative Führungskräfte gemäß Dokument 017 des SCC Regelwerkes