Energieanlagen sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz §49 so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Bei Arbeitsschutzmaßnahmen muss der Stand der Technik Beachtung finden. Es sind die Vorgaben des Gesetzgebers zu befolgen. Der Betreiber (Eigentümer der Anlage, die dem Geschäftsziel verbunden ist, Strom zu produzieren), muss seinen Betreiberpflichten wie Organisationsverantwortung, Auswahlverantwortung, Aufsichtsverantwortung und Einhaltung der Meldepflichten nachkommen.
Deswegen ist bei der Auftragsvergabe und Durchführung von Prüfungen insbesondere auf die Einhaltung der Pflichten zu achten. Der Betreiber trägt weiterhin im Rahmen seiner Auswahlverantwortung die Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, um sicher zu gehen, dass er vollumfänglich diesen Pflichten nachgekommen ist. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den Stand der Technik der für die Erzeugung von Energie im Einsatz befindlichen Komponenten und auch auf die sich im Zuge des Betriebes ändernden Rahmenbedingung, wie Vorschriften und Gesetze, nötig. Der Betreiber ist grundsätzlich verpflichtet, die Risiken, die von seiner Anlage ausgehen, zu analysieren und die Gefährdungen zu bewerten. Dies mündet u. a. in einer regelmäßigen Überprüfung bestimmter Systeme der Anlage hinsichtlich ihrer Integrität und in bestimmten weiteren Maßnahmen. Näheres findet sich in der BImSchG, der jeweiligen Erzeugungsanlage.
Die Betreibergesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft muss für den Betrieb einer solchen Anlage eine elektrotechnische Betriebsorganisation vorhalten. In der Regel sind die Geschäftsführer jedoch Kaufleute und so werden externe Vertragspartner mit den Aufgaben der Betriebsführung, Wartung & Instandsetzung, sowie Durchführung von Prüfungen beauftragt. Die dnp-consulting übernimmt hierbei die Kontrolle und Überwachung der Risiken des Betreibers im Rahmen der Elektrotechnischen Betriebsorganisation für die jeweilige abgeschlossene elektrische Betriebsstätte.